Allgemeine Informationen
An einem normalen Unterrichtstag melden Sie Ihr Kindes bitte bis spätestens 7.50 Uhr bei der Schule krank. Bitte täglich krank melden! Ab dem 3. Krankheitstag müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen.
Folgende Möglichkeiten der Krankmeldung gibt es:
- Meldung über Schulmanager.
- Telefonische Meldung unter der Telefonnummer 08152/39600-0 durch einen Erziehungsberechtigten mit Angabe des Namens, und der Klasse, Ihres Kindes. Der Anrufbeantworter ist ab 16:00 Uhr des Vortages eingeschaltet, so dass auch wesentlich früher eine Benachrichtigung erfolgen kann. Eine tägliche Krankmeldung ist unbedingt nötig.
- Beachten Sie bitte, dass eine Krankmeldung mit einer normalen e-Mail an das Sekretariat aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist.
Eine Krankheitsbestätigung entfällt, wenn Sie Ihr Kind über den Schulmanager krank gemeldet haben. Bei längerer Krankheit ist die Vorlage eines ärztlichen Attests jedoch erforderlich.
Meldepflichtige Krankheiten müssen stets angegeben werden (siehe auch Infektionsschutzgesetz (Merkblatt_Impfschutzgesetz)).
Sonderfälle:
Sport:
Ist ein Schüler nicht in der Lage, am Sportunterricht aktiv teilzunehmen, so wohnt er jedoch in der Regel dem Unterricht bei, sei es, dass er Hilfestellungen gibt oder sich die theoretischen Teile des Unterrichts einprägt.
Nachmittagsunterricht oder Hausaufgabenbetreuung:
Ein Abmelden von Schülern nur für den Nachmittagsunterricht bzw. der Hausaufgabenbetreuung durch Eltern ist nur schriftlich möglich. Schüler, die den Vormittagsunterricht besuchen, benötigen eine schriftliche Befreiung, wenn sie am Nachmittagsunterricht nicht teilnehmen können.
Prüfungstage (Abschluss-, Ersatz-, Aufnahmeprüfung, Probeunterricht)und Praktikum:
Telefonische Krankmeldung muss bis 7.50 Uhr durch einen Erziehungsberechtigten mit Angabe der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung erfolgen.
Wichtig: zusätzliche Vorlage eines ärztlichen Attestes noch am gleichen Tag (bei der Abschlussprüfung und dem Probeunterricht muss der Arzt in dem Attest die Prüfungsunfähigkeit feststellen!)
Durch Krankheit versäumte Schulaufgaben und Kurzarbeiten:
Sie müssen laut Schulordnung am Nachmittag nachgeschrieben werden. Ein Schüler muss damit rechnen, dass bei kurzer Abwesenheitsdauer die Arbeit am Tag des Wiederbesuchs der Schule nachgeschrieben wird.