Am Mittwoch, 24.04.24, besuchte die Stadtarchivarin Herrschings, Frau Dr. Hellerer, erneut unsere Schule, um die Klassen 9 C, E und F über das Thema „Euthanasie im Landkreis Starnberg in der Zeit des Nationalsozialismus“ zu informieren.

Ausgehend von den Ursprüngen der Rassentheorie, die unter anderem von Chamberlain definiert wurden und bereits im 19. Jahrhundert Anhänger in den europäischen Gesellschaften fanden, spannte Frau Dr. Hellerer einen Bogen hin zur Entwicklung der sogenannten „Eugenik“ (griechisch für „gute Gene“). Einer Pseudowissenschaft, die unter anderem von dem in Herrsching ansässigen Arzt Alfred Ploetz, nachdem noch heute eine Straße in unserer Gemeinde benannt ist, begründet wurde und die zur Folge hatte, dass nicht nur „rassisch unerwünschte Personen“ keinen Platz in der deutschen Gesellschaft finden sollten, sondern der sich in seinem Werk „Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen (1895)“ dafür aussprach, „daß  [wenn] das Neugeborene ein schwächliches oder missgestaltetes Kind ist, so wird ihm von dem Ärzte-Collegium, das über den Bürgerbrief der Gesellschaft entscheidet, ein sanfter Tod bereitet, sagen wir durch eine kleine Dose Morphium.“ 

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden diese Ideen weitergeführt. In der menschverachtenden Ideologie der damaligen Zeit hatten Menschen mit psychischen, kognitiven und physischen Beeinträchtigungen keinen Platz in der sogenannten „Volksgemeinschaft“. Um die „Reinhaltung des gesunden Volkskörpers“ zu gewährleisten, verabschiedeten die Nationalsozialisten am 14. Juli 1933 zunächst das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ und begannen mit Zwangssterilisationen. Dieses Gesetz gilt als Grundlage für die Ausgrenzung und spätere Ermordung von Menschen mit psychischen Krankheiten. Bis zu 400 000 Menschen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus unfruchtbar gemacht. In einer weiteren Eskalationsstufe wurde mit der „Aktion T4“ eine Organisationsstruktur geschaffen, die es ermöglichte, Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen, Menschen mit Schizophrenie oder auch Depressionen sowie Alkoholikern und Epileptiker zu erfassen und in eigens dafür eingerichteten Tötungsanstalten umzubringen. Innerhalb weniger Jahre wurden so vermutlich über 70 000 Menschen in Gaskammern oder durch Nahrungsentzug ermordet.

All dies erklärte und untermalte Frau Dr. Hellerer wieder mit anschaulichen und biographischen Beispielen aus dem Landkreis Starnberg. Es gelang ihr einen Bogen zu ziehen von den Grausamkeiten des Euthanasie-Programms hin zum Holocaust, für den die Durchführung der Ermordung beeinträchtigter Menschen als Blaupause gelten darf.  

Frau Dr. Hellerer beantwortete die zahlreichen Fragen der Schüler mit großer Geduld. Auf die Frage einer Schülein, warum dies ihr Forschungsgebiet sei, antwortete die Historikerin, sie fühle Verantwortung für die Opfer, um deren Gedenken sich sonst zu wenig bemüht würde. Es ist Menschen wie Frau Dr. Hellerer zu verdanken, dass diesen Opfern ein Gesicht gegeben wird und dass ihre Geschichte und ihr Schicksal nicht vergessen werden. 

H. Hilzensauer